Ab 1962 war die Gleissperre mit Doppelsicherheitsschloß (Hauptschlüssel Form A1) ausgerüstet und stand in Folgeabhängigkeit mit der Anschlußweiche, welche ein einfaches Sicherheitsschloß besaß.
Vor dem Schuppen im Anschlußgleis war ein Gleistor und eine Tafel "Halt für Rollfahrzeuge" vorhanden.
1962 übernahm die BHG Bärenwalde die Anschlußbahn.
Der Anschlußbahnvertrag soll 1894 abgeschlossen worden sein, am 19.September 1928 wurde er erneuert, erhielt am 10.Februar 1962 einen Nachtrag und ist mit Wirkung zum 30.09.1965 aufgelöst worden.
Die Auflösung des Vertragsverhältnisses erfolgte wegen Kündigung seitens des Anschließers.


