Die Anschlußweiche P war mit Doppelsicherheitsschloß, Hauptschlüssel Form 1 ausgerüstet und war schlüsselabhängig mit der Gleissperre, die mit Sicherheitsschloß, Nebenschlüssel Form 3 versehen war.
In den letzten Betriebsjahren Gleissperre mit Doppelsicherheitsschloß, Hauptschlüssel Form 1, schlüsselabhängig mit Anschlußweiche P.
Das Anschlußgleis war in die Landstraße gelegt und kreuzte diese.
Ein im Betriebsgelände über das Anschlußgleis gelegtes Feldbahngleis mußte eine halbe Stunde vor jeder Bedienung beseitigt sein.
Ausnahmsweise und nur auf jederzeitigen entschädigungslosen Widerruf waren Profileinragungen einer Verladeanlage (kenntlich gemacht durch weißen Anstrich) genehmigt worden. Eine Ladelehre war aufgestellt, eine Tafel daran trug die Aufschrift "Nur für offene Güterwagen".
Das Anschlußgleis wurde bedient durch besondere Bedienungsfahrten zwischen den
Bahnhöfen Kirchberg (Sa.) und Saupersdorf ob Bf ("Weichenzüge").
Beim Zuführen der leeren Wagen hatte man oftmals riskante Rangierbewegungen durchgeführt, indem die Wagen in das Anschlußgleis hinein abgestoßen wurden.
Der Anschlußbahnvertrag war 1883 mit der Firma Franz Ferdinand Vieweg geschlossen worden,
am 06. / 04. Dezember 1912 erneuert mit Nachtrag vom 01. Mai / 19. April 1916, nochmals erneuert mit
der Firma Chr. Hölig's Söhne am 23. August / 09. September 1927.
Am 16. Januar 1961 hatte der Bevollmächtigte für Bahnaufsicht, Dresden, die Anschlußbahn besichtigt und Mängel festgestellt.
Eine Sperrung der Anschlußbahn konnte nur durch zwei Sondergenehmigungen bis Juni 1965 verhindert werden.
Ab 01. Juli 1965 zog der Bevollmächtigte für Bahnaufsicht in Dresden die Betriebserlaubnis für die Anschlußbahn zurück, nachdem der Bezirkstransportausschuß Karl-Marx-Stadt die Stillegung beschlossen hatte.




