
Die Anschlußweiche P1 besaß Doppelsicherheitsschloß, Hauptschlüssel Form 1 und stand in Schlüsselabhängigkeit mit der Gleissperre, die mit Doppelsicherheitsschloß Nebenschlüssel Form 2 versehen war.
Die Gleissperre, die bei der Anschlußbedienung auch in der offenen Lage verschlossen war, stand außerdem in Schlüsselabhängigkeit mit der Schutzweiche P2, die mit Sicherheitsschloß, Nebenschlüssel Form 3 ausgerüstet war.
In den letzten Betriebsjahren stand die Schutzweiche P2, Hauptschlüssel Form A1 in Schlüsselabhängigkeit mit der Anschlußweiche P1. Die Gleissperre hatte man ausgebaut.
An der Schutzweiche P2 zweigten die Abstellgleise 1 und 2 ab.
Die Anschlußbahn war mit Übergabezügen nach Bedarf von Saupersdorf ob Bf aus bedient worden.
Das Anschlußgleis kreuzte die Landstraße Wilkau-Haßlau - Rothenkirchen (Vogtl).
Vor jedem Befahren des Straßenüberganges war dieser vom Zugführer zu bewachen. Bei Dunkelheit war eine Bedienung nur dann zugelassen, wenn beide Straßenseiten von je einem Reichsbahnbediensteten mit rot abgeblendeter Laterne bewacht werden konnte.
Ab etwa 1963 war die Anschlußbahn kaum noch bedient worden.
Der Anschlußbahnvertrag war am 01.September 1925 in Kraft getreten.
Vertragsauflösung zum 31.12.1970 auf Antrag des Anschließers.
Auszug aus einem Schreiben der Rbd Dresden:
"Da die Reichsbahnstrecke vsl. in Kürze stillgelegt und abgebaut wird, werden dem Anschließer, entgegen den vertraglichen Bedingungen im § 4, keine besonderen Kündigungsbedingungen auferlegt."



